Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.06.2002 - 8 A 01.40008   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16628
VGH Bayern, 19.06.2002 - 8 A 01.40008 (https://dejure.org/2002,16628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2002 - 8 A 01.40008 (https://dejure.org/2002,16628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 (https://dejure.org/2002,16628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,16628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln an einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Umfahrungsstraße; Substantiierte Einwendungen gegen die konkrete verfahrensmäßige Durchführung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2003, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 - NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 8 S 967/05 - UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.01.2005 - 8 CS 04.1724

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wegen

    Dieser Berechnungsmaßstab ist bei Hochwasserschutzmaßnahmen inzwischen allgemein üblich und liegt auch den einschlägigen Zuschussrichtlinien zu Grunde (vgl. BVerwG vom 11.1.2001 NVwZ 2001, 1154/1160 [BVerwG 11.01.2001 - 4 A 13/99] ; BayVGH vom 10.11.1998 Az. 8 A 96.40115; vom 19.6.2002 Az. 8 A 01.40008 ).

    Jedoch wird inzwischen auch bei kleineren Flüssen wie der Ammer ein Freibord von etwa 1 m, insbesondere auch von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke, gefordert (vgl. BayVGH Urteil vom 19.6.2002 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei

    Sonstige Mängel der Auslegung des Hochwasserschutzes können dagegen durch Ergänzung des Plans behoben werden (vgl. zu einem Straßenbauvorhaben BayVGH vom 19.6.2002 NuR 2003, 425).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 7 A 1.08

    Einwendungen der Eigentümer gegen Planungen zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im

    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Kläger stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 8 A 01.40008 NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 8 S 967/05 UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314

    Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei

    Sonstige Mängel der Auslegung des Hochwasserschutzes können dagegen durch Ergänzung des Plans behoben werden (vgl. zu einem Straßenbauvorhaben BayVGH vom 19.6.2002 NuR 2003, 425).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht